LEI Pflicht ab 2018

Ab dem 3. Januar 2018 tritt die Neuregelung der europäischen Finanzmärkte MiFID II in Kraft.

Für juristische Personen und die meisten Personengesellschaften ist dann zwingend der LEI (Legal Entity Identifier) zu nutzen. Der LEI ist kostenpflichtig zu erwerben z.B. bei folgenden Stellen:

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betrifft-unternehmen/steuern-finanzen/leireg.html

https://www.wm-leiportal.org/customer/index.php?a=reg&kunde=prime&lang=de

https://www.leireg.de/de/

Eine GbR sollte sich grundsätzlich durch einen LEI identifizieren, in Ausnahmefällen (z.B. sehr wenige Wertpapiergeschäfte) ist es möglich, eine GbR auf Einzelpersonenebene mit der nationalen ID zu erfassen. Bitte fragen Sie hier ggf. bei Ihrer Bank nach.

Spätestens am 3. Januar 2018 muss der Bank für einen Kauf von Wertpapieren oder Wertpapieren der LEI bekannt sein.

Eine Eintragung der LEI in die Software TeamInvest.de ist nicht erforderlich, daher ist kein entsprechendes Eingabefeld vorgesehen.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um sehr allgemeine Informationen handelt, letztendlich entscheidet Ihre Bank, welche Art der Identifizierung sie benötigt (es gibt bspw. unterschiedliche Stellungnahmen bezüglich der Verlängerungspflicht des LEI).

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