Investmentclub Basics und Steuerproblematik

Was ist ein Investmentclub?

Die Idee des Investmentclubs

Ein Investmentclub funktioniert im Prinzip ähnlich wie ein Aktien- oder Rentenfonds. Genauso wie professionelle Fonds sammeln Clubs Einlagen von mehreren Anlegern und investieren anschließend eine größere Summe in ausgewählte Wertpapiere. Der große Vorteil gegenüber einer individuellen Geldanlage liegt darin, dass ein Anleger bereits bei einem kleinen Anlagebetrag (z.B. 200€) von der breiten Risikostreuung des gesamten Clubdepots profitiert. Zudem sind aufgrund des größeren Ordervolumens die anteiligen Transaktionskosten viel geringer als bei der individuellen Geldanlage.

Unterschiede zu Fonds

Im Gegensatz zu einem Fondsinvestment fallen zudem bei einer Beteiligung an einem kleinen Investmentclub keine laufenden Verwaltungsgebühren oder Ausgabeaufschläge an. Der größte Unterschied von Investmentclubs zu Fonds liegt darin, dass die Mitglieder eines Investmentclubs selbst entscheiden in welche Titel das Clubvermögen investiert werden soll. Bei vielen Clubs stehen zudem das gemeinsame Lernen und der erfolgreiche Umgang mit Wertpapieranlagen im Vordergrund. Auf den regelmäßigen Treffen werden gemeinsam Wertpapiere analysiert und Investitionsentscheidungen getroffen. Hierbei profitieren neue Mitglieder vom Wissen der erfahrenen Mitglieder im Club. Somit eignen sich Investmentclubs gerade für Anleger, die bislang noch keine oder nur wenig Erfahrung mit der selbstständigen Kapitalanlage aufbauen konnten.

Investmentclubs in Deutschland

In Deutschland existieren nach Schätzungen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) mehrere tausend Investmentclubs. Falls Sie selbst Mitglied in einem Investmentclub werden möchten, wenden sie sich bitte direkt an die DSW.

Clubgründung

Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten selbst einen Investmentclub gründen? Die Gründung eines eigenen Investmenclubs macht Sinn und kombiniert die Vorteile einer Geldanlage entsprechend Ihren spezifischen Anforderungen mit den Vorteilen der Risikostreuung und des gemeinsamen Anlagewissens.
Fragen Sie z.B. bei Familienmitgliedern und im Freundeskreis nach, sprechen Sie Kollegen und Nachbarn an und schon kann es losgehen mit Ihrem eigenen Club. Die erfolgreichsten Clubs haben auch klein angefangen und verwalten heute ein Vermögen von mehreren Millionen Euro! Die Gründung eines Clubs ist einfach und kann in kurzer Zeit erfolgen. Erfahren Sie hier, welche Schritte dafür notwendig sind.

Wie wird ein Investmentclub gegründet?

Für die Gründung eines Investmentclubs sind drei Schritte notwendig, die hier kurz zusammengefasst sind. Für eine detailliertere Hilfestellung steht Ihnen die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) oder die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

1. Zusammenschluss der Gesellschafter

Sie müssen eine Gruppe von interessierten Anlegern für die Idee eines Investmentclubs begeistern. Fragen Sie hierfür z.B. Nachbarn, Freunde oder Familienmitglieder. Als Rechtsform für Investmentclubs empfiehlt die DSW eine GbR. Diese Gesellschaftsform hat den Vorteil, dass sie keiner notariellen Beurkundung bedarf. Sie müssen lediglich einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, in dem z.B. geregelt werden muss, ob Sie Kredite aufnehmen dürfen oder nicht. Ausführliche Hinweise zur Erstellung des Gesellschaftsvertrags finden Sie in dem "Leitfaden zur Gründung von Investmentclubs", den Sie von der DSW beziehen können.

Wichtig: Obergrenzen für Investmentclubs

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgeschrieben, dass ein Investmentclub nur solange ohne die Zulassung als Finanzportfolioverwalter geführt werden darf, wie die Summe der eingezahlten Einlagen den Betrag von 500.000 Euro und die Zahl der Mitglieder 50 nicht übersteigt. Zudem darf die Geschäftsführung keine Vergütung für die Tätigkeit im Investmentclub erhalten. 

2. Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots

Nach erfolgreicher Gründung benötigen Sie ein Clubkonto und -depot. In der Vergangenheit haben viele Discountbroker die Führung von Gemeinschaftsdepots abgelehnt. Ein spezielles Angebot bietet z.B. S-Broker an. Zudem werden sehr viele Investmentclubs bei Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen geführt. Anfragen lohnt sich immer.

3. Investmentclub-Software

Bei einem Investmentclub sollte stets die meiste Zeit in die Anlageentscheidung investiert werden. Leider kann die Verwaltung eines Clubs viel Zeit in Anspruch nehmen. Insbesondere im Hinblick auf die Zeitersparnis und die Erstellung der steuerlich richtigen Abrechnungen sollten Sie auf den Einsatz einer professionellen Investmentclub-Software nicht verzichten. TeamInvest bietet Ihnen hierfür eine spezialisierte Internetplattform an, die Sie kostenlos und unverbindlich testen können. Neben vielen weiteren hilfreichen Funktionen wird von der TeamInvest-Software täglich der aktuelle Wert der Anteile an einem Investmentclub berechnet, monatliche Ein- und Auszahlungen verbucht und Steuerberichte automatisch erstellt. Eine genaue Beschreibung aller Funktionen finden Sie hier.

Welche Steuerproblematik besteht bei Investmentclubs?

Die Einführung der Abgeltungsteuer hat insbesondere für Investmentclubs große Auswirkungen, da erzielte Spekulationsgewinne ohne aktives Gegenwirken des Clubmanagements häufig einer doppelten Besteuerung unterzogen werden. Diese Doppelbesteuerung trifft ausschließlich die verbliebenen Gesellschafter, so dass von einem Investmentclub die zuviel gezahlte Steuer im Rahmen der jährlichen Steuererklärung zurückgefordert werden muss.

Wann werden realisierte Gewinne eines Investmentclubs doppelt besteuert?

Eine Doppelbesteuerung findet immer dann statt, wenn zwischen An- und Verkauf eines Wertpapiers Gesellschafter aus dem Club aussteigen. Zunächst wird das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR mit der unmittelbaren Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter gleichgestellt (§ 20 Abs. 2 S. 3 EStG n.F.). Das bedeutet, dass ein ausscheidendes Mitglied steuerlich so gestellt wird, als würde es seinem Anteil entsprechend die Wertpapiere des Investmentclubs verkaufen. Folglich muss das ausgeschiedene Mitglied die ihm zuzurechnenden Kursgewinne schon im Rahmen seiner persönlichen Veranlagung versteuern. Dies kann auch nicht vom Club (z.B. durch einen Einbehalt des Abgeltungsteueranteils) übernommen werden.

Werden zu einem späteren Zeitpunkt die Wertpapiere veräußert, kennt die Bank nur die Differenz zwischen An- und Verkaufswert und wird auf einen Gewinn 25% AbgSt + 5,5% SolZ abführen. (Kirchensteuer kann für GbRs nicht abgeführt werden). Dies führt aber zu einer überhöhten Besteuerung zu Lasten der verbliebenen Mitglieder, da ein Teil des Kursgewinns ja bereits durch das ausgeschiedene Mitglied versteuert wurde.

Will der Investmentclub nun verhindern, dass die verbliebenen Mitglieder mit zu viel Steuer belastet werden, muss nach einem Wertpapierverkauf die doppelt bezahlte Abgeltungsteuer am Jahresende aktiv vom Clubmanagement im Rahmen der Steuererklärung zurückgefordert werden. Um die Rückerstattung für die Finanzbehörden nachvollziehbar zu gestalten, wird es notwendig sein, den steuerpflichtigen Kursgewinn eines Wertpapierverkaufs jedem einzelnen (aktuellen und ausgeschiedenen) Mitglied zuzuordnen. Auf dieser Basis kann dann eine Steuergutschrift erfolgen, die ausschließlich den verbliebenen Mitgliedern zugute kommt.

Warum kann ein Investmentclub bei Rückgabe von Mitgliedsanteilen nicht die anteilige Abgeltungsteuer einbehalten und diese später bei einem Verkauf der Wertpapiere abführen?

Der Einbehalt eines Teil des Gewinns durch den Investmentclub entbindet ein Mitglied bei Anteilsrückgabe nicht von der persönlichen Steuerpflicht. Folglich werden die Gewinne bei Anteilsrückgaben sowohl auf Clubebene als auch privat versteuert. Diese Lösung dürfte aber für die meisten aktuellen und zukünftigen Clubmitglieder nicht akzeptabel sein, da sie ja wissen, dass Sie bei einem Ausscheiden ca. 50% der abgeltungsteuerpflichtigen Buchgewinne verlieren würden. In den ersten Jahren nach Einführung der Abgeltungsteuer sind das zwar relativ kleine Beträge, die aber auf lange Sicht ein Engagement in einen Investmentclub unattraktiv machen.

Wichtig: Führt ein Mitglied bei einem Anteilsverkauf keine Steuer ab, könnte es nachträglich von seinem Finanzamt mit allen Konsequenzen belangt werden. Daher muss der Club bei Anteilsrückgaben einem Mitglied stets einen genauen Ausweis der ihm zuzurechnenden Kursgewinne ausstellen, so dass diese beim Finanzamt angegeben werden können.

Kann ich die anfallende Steuer auf Basis der gekauften Anteile berechnen?

Nein. Leider geht das nicht. Im Gegensatz zu einer AG oder GmbH kann das Vermögen einer GbR nicht einzelnen Anteilen zugewiesen werden. Bei einer GbR sind daher immer die zugrunde liegenden Vermögensgegenstände relevant. Dies bedeutet, auch wenn Sie ab 2009 keine neuen Anteile mehr am Clubvermögen erwerben, sind Sie dennoch mit einem Anteil an allen ab 2009 gekauften Wertpapieren beteiligt. Somit müssen Sie bei einer Anteilsrückgabe auch die abgeltungsteuerpflichtigen Buchgewinne versteuern. Daher muss die anfallende Steuer immer auf Basis der Einzeltitel berechnet werden.

Wie kann die Doppelbesteuerung bei Anteilsrückgaben für meinen Investmentclub vermieden werden?

Gewinne dürfen nur einmal besteuert werden. Daher müssen Sie dem Finanzamt im Rahmen ihrer Steuererklärung aufzeigen, wann welche Gewinne bereits durch ausgeschiedene Mitglieder versteuert wurden. Mit diesen Daten kann das Finanzamt die zuviel abgeführte Steuer berechnen und auf dieser Basis eine Steuergutschrift veranlassen. Hierfür erstellt TeamInvest z.B. bereits bei einer Anteilsrückgabe eine detaillierte Aufstellung der steuerpflichtigen Gewinne. Zusätzlich werden bei Wertpapierverkauf alle notwendigen Daten übersichtlich aufgeschlüsselt, mit denen Sie eine Steuergutschrift beantragen können. Wichtig ist insbesondere, dass bei der Berechnung auch Kapitalmaßnahmen (z.B. Aktiensplitts, Kapitalerhöhungen) mit berücksichtigt werden.

Mit den Berichten von TeamInvest reduziert sich für Sie somit der Verwaltungsaufwand bei der Steuererklärung und für Ihre Mitglieder das Risiko einer doppelten Steuerbelastung bei Anteilsrückgaben.

Kann bei Mitgliedereinzahlungen auch eine Steuerpflicht entstehen?

Grundsätzlich könnte auch eine Einzahlung in einen Investmentclub einen Verkauf der anteiligen Wirtschaftsgüter der anderen Gesellschafter und somit ggf. einen Steuertatbestand darstellen. Zusätzlich müsste dann auch das First-in-First-out-Prinzip für die anteiligen Käufe und Verkäufe berücksichtig werden. Dies ist aber keine neue Auslegung der Abgeltungsteuer, sondern galt schon immer, wenn z.B. Einzahlungen während der Laufzeit der einjährigen Spekulationsfrist geleistet wurden. Aufgrund der hohen Komplexität wird dieser Sachverhalt von der TeamInvest-Software nicht berücksichtig. Wir empfehlen Ihnen diesen Punkt mit Ihrem Steuerberater zu klären.

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