Gratisaktien mit sofortigem Steuerabzug

Der Bezug von Gratisaktien mit Steuerabzug wird wie folgt verbucht:

1. Den steuerpflichtigen Ertrag verbuchen Sie unter Wertpapierertrag mit Typ „sonstiger Ertrag“. Der Gesamtbetrag sollte nicht auf 0 gesetzt werden (siehe Punkt 3)
2. Die neuen Wertpapiere müssen mit dem steuerrelevanten Einstandskurs eingekauft werden. Dies ist der Kurs der zur Ermittlung der Steuerhöhe bei einem Verkauf von Ihrer Bank zugrunde gelegt wird. Ihre Bank sollte Ihnen diesen Kurs nennen können, falls er nicht aus der Abrechnung hervorgeht.
3. Die Höhe des Ertrags vor Steuern sollte jetzt genau der Höhe des Ankaufs entsprechen, so dass das sich der Wert auf Ihrem Girokonto exakt um die Höhe der Steuern bei Ertrag reduziert haben sollte.

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