Gibt ein Mitglied seine Anteile (teilweise) zurück, so erhält es als Grundlage für die Steuererklärung einen Austrittsbericht. Dieser kann unter „Mitgliederberichte“ – „Anteilsrückgabe“ abgerufen werden.
Relevant für die Steuererklärung ist die Summe des zuzurechnenden Anteils:
Hinweis:
Das Verhältnis des zuzurechnenden Anteils zum Gewinn auf Clubebene kann variieren, insbesondere kann es auch zu einem negativen zuzurechnenden Anteil trotz eines Gewinnes auf Clubebene kommen (und umgekehrt).
Beispiel:
Ein Wertpapier wurde Anfang Januar gekauft. Bis Mai ist der Kurs massiv gestiegen.
Mitglied XY tritt im Mai in den Club ein.
Im Juni fällt der Kurs des Wertpapiers.
Mitglied XY tritt zum Monatsende Juni aus.
Auf Clubebene wird ein Spekulationsgewinn bei diesem Wertpapier verzeichnet. Da das Mitglied XY zum Zeitpunkt des hohen Kurses im Mai eingetreten ist und zum Zeitpunkt des stark gesunkenen Kurses wieder ausgetreten ist, wird bei diesem Mitglied für dieses Wertpapier ein Verlust ausgewiesen.
Abweichungen können auch mit der schwankenden Anteilsquote zusammenhängen.
Beispiel:
Von Januar bis Mai fällt der Wertpapierkurs massiv.
Mitglied XY tritt im Mai ein.
Der prozentuale Anteil der alten Mitglieder (z.B. von Mitglied AB) sinkt.
Im Juni steigt die Aktie auf den ursprünglichen Kaufkurs.
Mitglied AB tritt Ende Juni aus.
Mitglied AB bekommt in seinem Austrittsbericht ein Minus ausgewiesen, da sein prozentualer Anteil an dem Wertpapier während der Kurssteigerung nicht so hoch war, wie sein prozentualer Anteil an dem Wertpapier während des Kursverlustes.
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