1. Mögliche Erlaubnispflicht für InvestmentclubsWichtig: Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeit als Investmentclub eine Erlaubnispflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz –KWG) auslösen kann. Eine Veraltung Ihres Clubs auf unserer Plattform ist nur möglich, wenn die regulatorischen Vorgaben eingehalten werden. Aktuelle Hinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht finden Sie unter:
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_110609_investmentclubs.html.
2. Muster-Gesellschaftsvertrag
Die Verfassung eines Investmentclubs ist der Gesellschaftsvertrag.
Dort werden alle, das Clubleben betreffende Regularien festgeschrieben.
Folgt man der Empfehlung der DSW, organisiert man einen Investmentclub in der Form einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Dies hat vor allem steuerliche Hintergründe, zudem aber auch den Vorteil, dass das sogenannnte Innenrecht, also die Beziehung der Organe des Clubs zueinander, individuell geregelt werden kann.
Der […] Muster-Gesellschaftsvertrag beruht auf den Erfahrungen der DSW aus den letzten rund 40 Jahren als Dachverband der deutschen Investmentclubs.
Dabei handelt es sich um einen Standardvertrag.
Änderungen an die jeweiligen Vorstellungen der Clubmitglieder usw. sind insofern möglich, haben aber immer vor dem Hintergrund der Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zu erfolgen, damit möglichst eine (kostenintensive) Aufsicht vermieden wird.
Quelle: Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
3. Leitfaden zur Gründung eines Investmentclubs
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat einen kostenpflichtigen Leitfaden zur Gründung eines Investmentclubs verfasst. Im Rahmen dieses Leitfadens erhalten Sie Erläuterungen, welche tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen Ihr Club erfüllen muss, damit dieser sowohl in aufsichtsrechtlicher als auch fiskalrechtlicher Hinsicht den aktuellen Anforderungen entspricht.
Die Deutsche Wertpapier Club Beratungs AG bietet eine kostenlose, aber nicht mehr ganz aktuelle Broschüre Gründung und Führung eines Investmentclubs zum Download an.
4. Software
Deutsche Wertpapier Club Beratungs AG
Postfach 710320
81453 München
Telefon: 089 790863-60
Telefax: 089 790863-69
E-Mail: info@wertpapierclub.de
Internet: http://www.wertpapierclub.de
TeamInvest GmbH
Adams-Lehmann-Straße 44
80797 München
Telefon: 089 / 41 61 77 - 550
Telefax: 089 / 41 61 77 - 559
E-Mail: info@teaminvest.de
Internet: http://www.teaminvest.de
5. Depotbanken
Die Konten und Depots der jeweiligen Investmentclubs, über welche die Geschäftsführung in Vollmacht mit Entscheidungsspielraum verfügen darf, sind auf die Namen aller Gesellschafter zu führen.
In den Kontounterlagen müssen alle Gesellschafter als Kontoinhaber bezeichnet sein.
Die Legitimations- und Identitätsprüfung durch die konto- und depotführenden Kreditinstitute nach § 154 Abs. 2 AO und § 2 Abs. 2 GwG muss für jeden Gesellschafter durchgeführt werden.
Sollten die Konten und Depots nicht in der vorstehenden Weise geführt werden, wird die Dienstleistung als Finanzkommissions- und eventuell als Depotgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 KWG) erlaubnispflichtig. Die Anforderungen für das Betreiben dieser Bankgeschäfte sind ungleich höher als bei der Finanzportfolioverwaltung.
Quelle: Schreiben der BaFin vom 21. Februar 2003, Geschäftszeichen Q 31 – 71.51 – 142/98
S Broker AG & Co. KG
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