Hallo,
was muss Ich für die Steuererklärung des Investmentclubs an das Finanzamt weiterleiten und welche Unterlagen erhalten die einzelnen Mitglieder Anfang 2010 vom Investmentclub für Ihre private Steuererklärung?
Was müssen die Mitglieder mit den Clubberichten usw. machen?
Vielen Dank.
Allgemeines zur Steuererklärung für Investmentclubs
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TeamInvest Support Hallo,
zunächst einmal bitte ich um Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Steuerberatung durchführen dürfen. Daher können wir Ihnen leider keine detaillierte Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung bieten. Wir würden uns aber freuen, wenn andere Clubs von Ihren Erfahrungen hier im Forum berichten.
Hier aber ein paar allgemeine Punkte:
Grundsätzlich muss jede GbR eine Einheitliche und Gesonderte Feststellung beim Heimatfinanzamt abgeben. Dies entspricht der Steuererklärung auf Clubbasis. Hierbei müssen alle erzielten steuerpflichtigen Erlöse angegeben und auf die einzelnen Mitglieder aufgeteilt werden. Die hierfür notwendigen Werte werden von der TeamInvest-Software bereit gestellt.
Mit dem Bescheid des Heimatfinanzamtes werden die Erlöse final auf die einzelnen Mitglieder geschlüsselt und im Rahmen eines Bescheids dem Club-Geschäftsführer zugestellt. Bestehen Rückforderungsansprüche oder Nachzahlungspflichten, können bzw. müssen die Mitglieder diese im Rahmen ihrer eigenen Steuererklärung angeben.
Es besteht aber auch die Möglichkeit sich mit einem Antrag von der Pflicht zur Erstellung der Steuererklärung befreien zu lassen. Zahlreiche Clubs haben diesen Antrag erfolgreich gestellt. Es sind dann die Mitglieder verpflichtet, die Erträge des Clubs in der Steuererklärung anzugeben. In dem Tipps und Tricks-Forum gibt es einen gesonderten Beitrag hierzu.
Ich hoffe, ich konnte so schon etwas weiterhelfen. Bei steuerrechtlichen Detailfragen können Sie sich auch gerne an die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) wenden.
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