Befreiung eines Investmentclubs von der Erstellung einer Steuererklärung

Hallo,

aufgrund zahlreicher Anfragen möchte ich hier noch einmal auf einen Punkt aufmerksam machen. Das BMF hat noch einmal explizit klar gestellt, dass sich Investmentclubs von der Pflicht der einheitlichen und gesonderten Feststellung befreien lassen können. Hier heißt es:

"Von einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen kann gemäß § 180 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AO abgesehen werden, wenn es sich um einen Fall von geringer Bedeutung handelt. In diesen Fällen reicht es aus, dass der Geschäftsführer bzw. Vermögensverwalter (Kontoinhaber) die anteiligen Einnahmen aus Kapitalvermögen auf die Mitglieder oder Gesellschafter aufteilt und sie den Beteiligten mitteilt. Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer bei den einzelnen Beteiligten ist nur zulässig, wenn neben der Mitteilung des Geschäftsführers bzw. Vermögensverwalters über die Aufteilung der Einnahmen und der Kapitalertragsteuer eine Ablichtung der Steuerbescheinigung des Kreditinstituts vorgelegt wird."

Letztendlich muss es das Finanzamt abwägen, ob es dieser Vereinfachung statt gibt. Wir wissen jedoch von vielen Clubs, die keine einheitliche und gesonderte Feststellung (Steuererklärung auf Clubebene) abgeben. Da mit Einführung der Abgeltungsteuer spätestens bei Verkauf die Steuer sicher abgeführt wird, könnten Finanzämter mittlerweile eher geneigt sein, einem solchen Antrag statt zu geben. Dies wäre für viele Clubs eine große Erleichterung, da dann nur noch eine Kopie der Bankbescheinigung sowie der Steuerbericht von TeamInvest an die Mitglieder weitergeleitet werden muss.

Falls Sie für Ihren Club erfolgreich (oder ohne Erfolg) eine Freistellung erwirken konnten, wäre ein Eintrag mit Erfahrungsbericht hier im Forum sicherlich von großem Interesse.

Florian Haagen
(TeamInvest)

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

5 Kommentare

  • 0
    Avatar
    TeamInvest GmbH

    Aufgrund Ihres Hinweises zur Befreiung von der ges. und einheitlichen Feststellung habe ich

    für unseren Investmentclub beim FA Recklinghausen einen entsprechenden Antrag gestellt.

    Wir sind ein relativ kleiner Club mit einem Vermögen von ca. 140 TEUR und 17 Migliedern.

    Der Antrag wurde vom FA ohne weiteren Rückfragen genehmigt.

    D. Bredenbrock

  • 0
    Avatar
    TeamInvest GmbH

    Wir sind dem Hinweis von Herrn Haagen ebenfalls gefolgt und haben einen entsprechenden Antrag auf Befreiung bei unserem zuständigen Finanzamt gestellt. Das Finanzamt Essen NordOst hat schnell und ohne Rückfragen dem Antrag entsprochen.

    Das erspart uns zukünftig eine Menge Arbeit

    BCE Börsenclub Essen GbR

  • 0
    Avatar
    TeamInvest GmbH

    Auch wir haben eine Befreiung bei unserem Finanzamt Bremen-West gestellt. Dieses hat heute (nach mehrmaligen Rückfragen) unserem Antrag entsprochen.

  • 0
    Avatar
    Rainer Weßlowsky

    Wir haben den Antrag bereits im März 2011 beim FA Celle gestellt.

    Er wurde binnen 2 Wochen mit der Begründung von mehreren Schreiben des BMF abgelehnt.

    Letztendlich ist es uns egal, weil die Erstellung dank der IT und der Unterstützung durch die Sachbearbeiterin beim FA schnell und zügig erfolgt und letztlich die Arbeit dann beim FA bleibt. Wieso allerdings diese völlig unterschiedliche Interpretation erfolgt ist mir schleierhaft, für das FA Celle aber nicht unüblich!

    Investmentclub Profit 2000

    Rainer Weßlowsky

  • 0
    Avatar
    Sabine Toelke

    Von unseren Investmentclubs hat einer einen Antrag auf Befreiung gestellt, der jedoch abgelehnt wurde, Begründung: Einkünfte von jahr zu Jahr unterschiedlich, Mitglieder durch Ein- und Austritte nicht überschaubar und auf verschiedenen Finanzämter verteilt.

    Einem anderen Club wurde gleich vom Steuerberater eine Ablehnnung in Aussicht gestellt.

     

    Sabine Tölke, Volksbank Göttingen eG

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.
Powered by Zendesk