Folgender Fall soll verbucht werden: Teilnahme an Kapitalerhöhung Einbuchung der Bezugsrechte habe ich erfasst dann sollen Bezugsrechte zugekauft werden dann sollen neue Aktien erworben werden
Wie erfolgt die korrekte Einbuchung der zugekauften Bezugsrechte und wie wird dann der Kauf der Aktien erfasst?
Wenn Sie mit Bezugsrechten Aktien erwerben, kann man zur Vereinfachung auch auf die Verbuchung der Bezugsrechte verzichten. Sie müssen dann allerdings den Preis der zugekauften Bezugsrechte auf den Kaufpreis der neuen Aktien aufschlagen.
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