LEI Code für GbR nicht verpflichtend

Hallo,
die entsprechende EU Verordnung gilt nur für juristische Personen. Da GbR keine juristischen Personen sind, kann der LEI Code für GbR nicht verpflichtend sein.
Darüberhinaus sind nur meldepflichtige Geschäfte betroffen. In der delegierten VO, die Details der VO erläutert, sind normale Geschäfte mit Aktien und Anleihen ausgenommen. Wenn ein IVC also nicht mit Derivaten und Finanzinstrumenten handelt, kann eine depotführende Bank keinen LEI Code fordern. Wer hat andere Erkenntnisse dazu, bzw. seine Bank schon einmal dezidiert danach gefragt? H.

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1 Kommentare

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    Ritz

    Hallo, wir wurden vom s-broker aufgefordert den Lei-Code vorzulegen.

    Gruß

    Ritz, Investmentclub Lüchow GbR

     

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