Gratisaktien

  1. Den steuerpflichtigen Ertrag verbuchen Sie unter Wertpapierertrag mit Typ „sonstiger Ertrag“. Der Gesamtertrag sollte der steuerlichen Bemessungsgrundlage entsprechen. Diese sollte aus Ihren Unterlagen hervorgehen. Der Gesamtbetrag sollte der Buchung auf Ihrem Girokonto entsprechen (In der Regel die Summe aus SolZ+AbgS)
  2. Die neuen Wertpapiere müssen mit dem steuerrelevanten Einstandskurs als Kauf eingebucht werden. Dies ist der Kurs der zur Ermittlung der Steuerhöhe bei einem Verkauf von Ihrer Bank zugrunde gelegt wird. Der Kurs entspricht auch dem, der von der Bank zur Ermittlung der Steuerpflicht (Punkt 1) angesetzt wurde. Ihre Bank sollte Ihnen im Zweifel diesen Kurs nennen können, falls er nicht aus der Abrechnung hervorgeht. Den Gesamtbetrag sollten Sie mit 0 überschreiben, da auf dem Girokonto keine Buchung stattfindet.

 

 

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

0 Kommentare

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.
Powered by Zendesk